Wahl von Schöffen und Jugendschöffen
Zuzenhausen
Bezüglich der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen verweisen wir auf den Artikel des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis in der Amtsblatt-Ausgabe vom 27. Januar 2023.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bzw. das Amt eines Jugendschöffen in Jugendstrafverfahren bis zum 31.03.2023 beim Bürgermeisteramt Zuzenhausen, Hauptstraße 25, 74939 Zuzenhausen, Tel.: 06226/9225-15, E-Mail: .
Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.zuzenhausen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Weitere Informationen: