Grundsteuer - Feststellungserklärung
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu geregelt. Für die Umsetzung sind ab dem 1. Juli 2022 alle
Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg gesetzlich aufgefordert für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben.
Neben der Flurstücksnummer sind auch die Größe der Grundstücke und die Bodenrichtwerte anzugeben.
Die Bodenrichtwerte für Zuzenhausen finden sind hier: Bodenrichtwerte...
Informationen zur Feststellungserklärung finden Sie auf der Seite: grundsteuer-bw.de
Nähere Hinweise sind auf dem unten verfügbaren Flyer zur Grundsteuerreform zu entnehmen. Die Erklärung soll über ELSTER abgegeben werden.
Für Rückfragen zu den Grundsteuer-Erklärungen ist beim Finanzamt Sinsheim die Rufnummer 07261-696-423 eingerichtet. Diese ist in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen unten...
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