Fortführung der gesplitteten Abwassergebühren
Änderung am Bestand der überbauten und versiegelten Flächen
Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen überbauten und befestigten Flächen aller Grundstücke maßgebend. Die Ermittlung dieser Flächen erfolgte erstmalig auf Grundlage einer Luftbildbefliegung im Jahre 2011 und wird fortlaufend durch Angaben der Grundstückseigentümer angepasst. Seit der Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühren sind der Gemeindeverwaltung laut Gemeindeabwassersatzung § 46 Absatz 5 alle Änderungen an der Größe und dem Versiegelungsgrad der überbauten und befestigten Flächen innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Es sind lediglich die Flächen bei der Gebührenermittlung mit einzubeziehen, welche das Niederschlagswasser in die Kanalisation einleiten. Die Dachflächen müssen inklusive Ihres Dachüberstandes gemessen werden.
Versiegelte Flächen, von denen das anfallende Niederschlagswasser über eine fest eingebaute und ganzjährig betriebene Zisterne mit Notüberlauf der Kanalisation zugeführt wird, werden mit einer reduzierten Fläche berücksichtigt. Die Zisterne muss dabei ein Mindestspeichervolumen in Höhe von 2 m³ aufweisen.
Wird die Zisterne ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt, werden die Flächen um 8 m² je m³ Speicher-/Fassungsvolumen reduziert.
Dient die Zisterne der Brauchwassernutzung (inkl. Gartenbewässerung) im Haushalt, werden die Flächen um 15 m² je m³ Speicher-/Fassungsvolumen reduziert. Zum Nachweis der Brauchwassernutzung ist gem. den Satzungsbestimmungen der Abwassersatzung der Gemeinde Zuzenhausen eine Messeinrichtung (Wasserzähler) einzubauen. Die Kosten für den Einbau hat der Gebührenschuldner zu tragen.
Ist eine Zisterne ohne Überlauf in die Kanalisation vorhanden, bleiben die daran angeschlossenen versiegelten Flächen bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt. Regentonnen sind keine Zisternen. Zisternen sind bauliche Anlagen und demnach fest mit dem Boden verbunden. Weiterhin werden Regentonnen üblicherweise durch eine Regelungseinrichtung (Klappe im Fallrohr der Regenrinne) gefüllt. Aus diesen beiden Gründen können Regentonnen leider nicht zu einer Flächenreduktion herangezogen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Herr Neuberger, Tel. 06226-9225-14) gerne zur Verfügung.
Bild zur Meldung: Fortführung der gesplitteten Abwassergebühren