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Rathaus Zuzenhausen
 

Hundesteuerveranlagung

Zuzenhausen

Für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund besteht Steuerpflicht. Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes.

 

Es besteht die Pflicht jedes Einwohners, einen in seinem Besitz befindlichen, drei Monate alten oder älteren Hund innerhalb eines Monats bei der Gemeindeverwaltung (Rathaus, Zimmer 5) anzumelden. Die Hundehalter müssen Hunde außerhalb des Grundbesitzes mit der zugeteilten Steuermarke versehen.

 

Auch bei der Aufgabe einer Hundehaltung ist dies der Gemeindeverwaltung anzuzeigen (Nachweise, wie z.B. Tierarztbescheinigungen sind vorzulegen bzw. die Anschrift des neuen Hundehalters ist mitzuteilen).

 

Bild zur Meldung: Hundesteuerveranlagung