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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Zuzenhausen
Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft (Jagdvorstand) Zuzenhausen hat in seiner Sitzung am 20. November 2024 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Zuzenhausen einzuberufen.
Die Versammlung findet am
Montag, den 16. Dezember 2024, um 18.00 Uhr
im Clubraum der Häuselgrundhalle
statt.
Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2020 (Gbl. S. 421), und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft erforderlich.
Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zuzenhausen werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht-öffentlich.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Begrüßung
Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat (gemäß § 15 Abs. 7 JWMG)
Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft
Sonstiges
Der Clubraum der Häuselgrundhalle ist ab 17.30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.
Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Zuzenhausen. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.
Der Entwurf der neu zu beschließenden Satzung der Jagdgenossenschaft Zuzenhausen liegt in der Zeit vom 29.11.2024 bis 13.12.2024 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus Zuzenhausen, Zimmer 3, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.
Zuzenhausen, den 29.11.2024
Für den Gemeinderat:
gez. Hagen Zuber, Bürgermeister