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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte Antragsverfahren startet am 8. Mai mit Online-Portal

03. 05. 2023

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können
ab dem am 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte
von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln,
Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal
beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in
Baden-Württemberg ab dem 8. Mai 2023.
Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13
Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das
Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für
Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden.
Zur Härtefallhilfe wird parallel zum Start des Antragsverfahrens am 8.5.2023 eine Telefon-Hotline
geschaltet. Über diese können Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern.
Auch im Onlineverfahren wird es die Möglichkeit geben, den Antrag herunterzuladen und
auszudrucken. Wir empfehlen Antragstellerinnen und Antragstellern, das Onlineverfahren zu nutzen,
da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022
mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent
der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des
jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner -
https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine
Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche
Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
 

Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) sollen als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld
durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg über folgenden Link
beantragen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte
Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen
und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II.
Weitere Infos und Link zum Antragsverfahren...

 

 

 

Bild zur Meldung: Thermostat