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Grundsteuer - Feststellungserklärung

Zuzenhausen

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu geregelt. Für die Umsetzung sind ab dem 1. Juli 2022 alle

 Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg gesetzlich aufgefordert für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben.

 

Neben der Flurstücksnummer sind auch die Größe der Grundstücke und die Bodenrichtwerte anzugeben.

Die Bodenrichtwerte für Zuzenhausen finden sind hier: Bodenrichtwerte...

 

Informationen zur Feststellungserklärung finden Sie auf der Seite: grundsteuer-bw.de

 

Nähere Hinweise sind auf dem unten verfügbaren Flyer zur Grundsteuerreform zu entnehmen. Die Erklärung soll über ELSTER abgegeben werden.

 

Für Rückfragen zu den Grundsteuer-Erklärungen ist beim Finanzamt Sinsheim die Rufnummer 07261-696-423 eingerichtet. Diese ist in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr erreichbar.

 

Weitere Informationen unten...

 

Bild zur Meldung: Grundsteuer - Feststellungserklärung