Öffentliche Bekanntmachung

Zuzenhausen03. 12. 2021

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Zuzenhausen

 

Die Gemeinde Zuzenhausen ist nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgrund der Verkehrszahlen im bebauten Bereich der Bundesstraße 45 verpflichtet, den seit 2015 vorhandenen Lärmaktionsplan fortzuschreiben. Am 26.05.2021 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Lärmaktionsplans beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist, den Umgebungslärm im bebauten Bereich der B45 für die Anwohner dort zu mindern, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann.

 

Räumlicher Bereich

Der räumliche Umfang der Untersuchung bzw. Lärmkartierung umfasst den bebauten Bereich der Ortsdurchfahrt der B45.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde entsprechend den Regelungen des § 47 d Absatz 3 BImSchG vom 14.06.2021 bis einschließlich 12.07.2021 im Rathaus öffentlich ausgelegt.

 

Die Öffentlichkeit konnte sich in diesem Zeitraum über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die vorgeschlagenen Maßnahmen informieren und Anregungen und Vorschläge einbringen. Auch wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.

 

Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat nun in seiner öffentlichen Sitzung am 17.11.2021, nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen, den Lärmaktionsplan der 3. Stufe nach der EU-Umgebungslärmrichtlinien und auf Basis der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in seiner Endfassung beschlossen.

 

Beschlossene Maßnahmen:

In der Ortsdurchfahrt entlang der B 45 soll auf einer Länge von 700 m ganztags eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet werden. Möglich ist diese zeitliche wie auch räumliche Ausdehnung durch eine Rechtsänderung gegenüber den 2015 geltenden Vorschriften. Damals konnte nur auf einem begrenzten Raum und nur während der Nachtstunden eine Absenkung der Geschwindigkeit angeordnet werden.

Die beschlossene Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann nun beim Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans steht dann im Juli 2024 an.

 

Weitere Informationen: