Pflicht zur Pflege von Grundstücke und Gehwegen

Zuzenhausen22. 05. 2015

Verschiedene Grundstücke (bebaut und unbebaut) sind nicht ordnungsgemäß gemäht und die Gehwege durch herauswachsendes Unkraut stark beeinträchtigt.

Die Sauberhaltung der Grundstücke und Gehwege gehört zu einem gepflegten Ortsbild und sollte mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden, damit die Nachbargrundstücke nicht durch Samenflug, Überwuchs und Unkraut beeinträchtigt werden.

Wir bitten die betroffenen Grundstückseigentümer ihrer Verpflichtung zur Pflege Ihrer Grundstücke und Gehwege dringend nachzukommen.

 

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